Umgestaltung Hauptstraße

ein Projekt der
Stadt Bielefeld

Entschädigung
für Gewerbetreibende

Die Unterstützung der Geschäfte und Gewerbetreibenden in der Brackweder Hauptstraße während des Umbaus ist unsere zentrale Aufgabe.

Durch zahlreiche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen unterstützen wir Sie als Gewerbetreibenden. Sprechen Sie uns bitte direkt an, wenn es Probleme gibt oder Sie Unterstützung benötigen.

Grundsätzlich sind baustellenbedingte Einschränkungen entschädigungslos hinzunehmen.

Ein Anspruch auf Entschädigung kann jedoch bestehen, wenn

  • die baustellenbedingten Beeinträchtigungen „unzumutbar“ werden UND
  • gleichzeitig eine ernsthafte Existenzgefährdung droht.

Kann ich Ansprüche geltend machen?

Prüfen Sie ob die folgenden Kriterien auf Sie zutreffen:

    1. Liegt Ihr Gewerbebetrieb unmittelbar an der Hauptstraße im Baufeld?
    2. Sehen Sie sich aufgrund konkreter belegbarer Belastungen aus der Bautätigkeit in den nächsten Monaten von Insolvenz bedroht, die Zahlungsunfähigkeit ist aber noch nicht eingetreten?
    3. Haben Sie dazu bereits Kontakt mit der Bauleitung aufgenommen, um die Beeinträchtigungen zu melden und nach Lösungen zu suchen? Konnten auch sog. Schutzmaßnahmen der Bauleitung das Problem nicht lösen?
    4. Können Sie genau Ort/Zeitpunkt/Art und Dauer der Beeinträchtigung benennen, die einen unmittelbaren und nachweisbaren Einfluss auf Ihre erfolgreiche Geschäftstätigkeit gehabt hat?
    5. Können Sie begründen, warum auch die ergriffenen Maßnahmen nicht zu einer Lösung des Problems geführt haben?

Wenn alle diese Kriterien auf Sie zutreffen, könnte ein Anspruch Ihrerseits bestehen. Sie können dann einen Antrag auf Entschädigung einreichen. Bitte beachten Sie, dass umfangreiche Nachweise Ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten beizufügen sind.

Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold (25.4-35-10-2/18) regelt zu Ansprüchen auf Entschädigung:

„Mit Blick auf baubedingte Umsatzeinbußen aufgrund von Beeinträchtigungen der Außenkontaktbereiche …. oder auch aufgrund von Lärm, Staub oder einer verminderten Erkennbarkeit oder Erreichbarkeit von Ladengeschäften, Praxen, Gastronomiebetrieben, Unternehmen etc. bestehen grundsätzlich keine Ansprüche der Betroffenen auf Schutzvorkehrungen (vgl. § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG NRW) bzw. (nachrangig) eine angemessene Entschädigung in Geld (vgl. § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG). Auszugleichen seien nur die Nachteile, die die Grenze des Zumutbaren überschreiten …… (vgl. PFB, 7.8.2.; S. 149 f.).

…. Für den derzeit nicht absehbaren Fall, dass die Folgen der bauzeitlichen Belastungen nach Dauer, Art, Intensität und Auswirkung so erheblich sind, dass eine entschädigungslose Hinnahme nicht mehr zumutbar ist, wird gem. Teil A Ziff. 4.12 des Planfeststellungsbeschlusses … ein Entschädigungsanspruch festgestellt. Dieser Anspruch besteht zugunsten der von der Baumaßnahme Betroffenen, insbesondere im Einzelhandel und der Gastronomie, sofern erhebliche Beeinträchtigungen durch die Bautätigkeit in Form von nachteiligen Einflüssen auf den Verkehrsfluss und die Besucherströme festgestellt werden.“

Wie kann eine Entschädigung beantragt werden?

1. Schritt: Schriftliche Antragstellung. Die Formulare können Sie im Baubüro erhalten bzw. per Mail unter entschaedigung@bielefeld.de anfordern.
(Die Darlegungs- und Beweislast, ob die Auswirkungen der Baustelle zu einer Existenzgefährdung des einzelnen Gewerbetreibenden geführt hat, liegt beim Antragstellenden.)

2. Schritt: Technische und inhaltliche Prüfung der Unterlagen und Entscheidung über Entschädigungszahlung.

3. Schritt: Wird dem Antrag stattgegeben – Zahlung der Entschädigung.

4. Schritt: Wird dem Antrag nicht stattgegeben und kann mit dem Antragstellenden keine Einigung erzielt werden, kann der Antragstellende sich an die Bezirksregierung Detmold wenden.

Die folgenden Hinweise geben Ihnen gemäß den Anforderungen aus Art. 13 f. Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) einen Überblick über die Art und den Umfang der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei dem Antragsverfahren.

Für Fragen zum Datenschutz oder zu Ihren Datenschutzrechten können sich gerne an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden. Dieser ist unter datenschutz@mobiel.de erreichbar und ansässig in der Schildescher Straße 16, 33611 Bielefeld.

1. Name und Anschrift des Verantwortlichen, gemeinsame Verantwortlichkeit

Verantwortlich für die Datenverarbeitung sind

moBiel GmbH                                                                           Stadt Bielefeld

Otto-Brenner-Straße 242                                                         Niederwall 23

33604 Bielefeld                                                                         33602 Bielefeld

Der obige Antrag dient der Erfassung Ihrer Daten und Beantragung des Entschädigungsanspruchs. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die Daten gegenüber der Stadt Bielefeld, Niederwall 23, 33602 Bielefeld offengelegt werden. Hinsichtlich der Offenlegung der Daten zwecks gemeinsamer Prüfung und Gewährung der Entschädigung, sind die o.g. Unternehmen gemeinsam Verantwortliche, gemäß Art. 26 DSGVO.

Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit haben die o.g. Unternehmen (nachfolgend „wir“ oder „uns“) vertraglich vereinbart, wer von Ihnen welche Pflichten nach der DSGVO erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Datenschutzrechte, welche wie folgt aufgeteilt sind:

  • Die moBiel GmbH ist für die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO verantwortlich. Mit diesen Datenschutzhinweisen werden die Informationspflichten erfüllt.
  • Sowohl die moBiel als auch die Stadt Bielefeld stellen für die Überprüfung des Anspruchs die erforderlichen Daten aus dem entsprechenden Antragsformular Anschließend erfolgt eine gemeinsame Sichtung und Beurteilung des Anspruchs, auf Basis Ihrer vorgelegten Daten.
  • Für die Geltendmachung Ihrer Datenschutzrechte sind, insbesondere Auskunft und Löschung, ist die moBiel GmbH die zentrale Anlaufstelle. Je nach Art und Umfang Ihrer Anfrage kann dabei auch die Stadt Bielefeld einbezogen werden.

Bei weiteren Fragen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit sowie sonstigen Datenschutzthemen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten.

2.     Umfang, Art, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

 Über den Ihnen zur Verfügung gestellten Antrag werden folgende Daten verarbeitet:

  • Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)
  • Beginn, Dauer und Art der Beeinträchtigungen
  • Umsatzeinbußen
  • Bankdaten

Ihre personenbezogenen Daten werden zwecks der Überprüfung, Berechnung und Auszahlung von Leistungen erhoben und verarbeitet.

Die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Antragsstellung und das nachfolgende Verwaltungsverfahren zur Gewährung der Entschädigung erforderlich.

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO i.V.m. dem Planfeststellungsbeschluss 25.4-35-10-2/18 (PFB) der Bezirksregierung Detmold.

3.     Kategorien von Empfängern

 Ihre personenbezogenen Daten werden nur anlassbezogen, für die Prüfung des Entschädigungsanspruchs, sowie nur in dem jeweils benötigten Umfang weitergegeben an:

  • Stadtwerke Bielefeld GmbH, Schildescher Straße 16, 33611

Gemeinsam mit dem Verantwortlichen prüfen die oben genannten Empfänger den beantragten Entschädigungsanspruch und entscheiden in diesem Zusammenhang als Gremium über die Gewährung und Auszahlung dessen.

4. Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten, die über das Formular erfasst  wurden, werden nur für den oben genannten Zweck und  für die Dauer von 3 Jahren gespeichert und danach gelöscht, sofern keine gesetzlichen  Aufbewahrungspflichten  bestehen. Eine gesetzliche  Aufbewahrungsfrist besteht dann, wenn Ihr Antrag genehmigt und Sie eine Auszahlung der  Entschädigung auf Ihr  angegebenes Konto erhalten haben. Aus Gründen der Abrechnung und Buchhaltung sind wir  verpflichtet, abrechnungsrelevante Daten gemäß den Vorgaben aus dem Handelsgesetzbuch („HGB“) und der  Abgabenordnung („AO“) aufzubewahren. Die dort  vorgegebenen Fristen zur  Aufbewahrung bzw.  Dokumentation  betragen bis zu zehn Jahre.

5. Datenschutzrechte

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten  persönlichen Daten. Sollten  Daten über Ihre Person falsch oder nicht mehr aktuell sein,  haben Sie das Recht, deren Berichtigung zu verlangen.
Sie haben außerdem das Recht, die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten nach Maßgabe von  Art. 17 bzw. Art. 18 DSGVO zu verlangen. Ihnen steht weiterhin ein Recht auf  Herausgabe der von Ihnen  bereitgestellten Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format zu (Recht auf Datenübertragbarkeit).
Wenn Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft  widerrufen. Den Widerruf können Sie über unseren  Datenschutzbeauftragten  datenschutz@mobiel.de geltend machen.  Wir nutzen grundsätzlich keine automatisierte  Entscheidungsfindung gem. Art. 22 DSGVO. Sollten wir in Einzelfällen  diese Verfahren einsetzen, werden wir Sie hierüber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gesondert informieren. Weiterhin steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der für uns zuständigen Datenschutzbehörde zu. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier https://www.ldi.nrw.de/.

Noch Fragen?

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Constantin Vollmer
Stadt Bielefeld /
Amt für Verkehr

0521  51-2797
info@hauptstrasse-bielefeld.de

Nina Lasdorf
Stadtwerke Bielefeld / Baustellenkommunikation

0521 51-7003
info@hauptstrasse-bielefeld.de

Regina Mahlo
moBiel /
Verkehrsplanung

0152 0151-2102
info@hauptstrasse-bielefeld.de

Das Baubüro finden Sie hier:
Treppenstraße 2, 33647 Bielefeld

» weitere Informationen

Ansprechpartner*innen Projektleitung

Constantin Vollmer
Stadt Bielefeld /
Amt für Verkehr

  0521  51-2797
 info@hauptstrasse-bielefeld.de

Nina Lasdorf
Stadtwerke Bielefeld / Baustellenkommunikation

  0521 51-7003
  info@hauptstrasse-bielefeld.de

Regina Mahlo
moBiel /
Verkehrsplanung

  0152 0151-2102
  info@hauptstrasse-bielefeld.de

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